DOMUS IMMOBILIEN


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AGB

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Diese AGB werden mit Übersendung bzw. Übergabe des Angebotes Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma DOMUS IMMOBILIEN - Bernd Domler und dem Adressaten, nachstehend Auftraggeber benannt, dem das Angebot gilt. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Die Aufhebung der Schriftform muß ebenfalls schriftlich erfolgen. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes, Anforderung von Objektunterlagen und/oder Aufnahme von Verhandlungen erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen an.

2. Sämtliche Angaben über das nachgewiesene und/oder vermittelte Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer oder Vermieter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben wird daher keinerlei Haftung übernommen.

3. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich; Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

4. Für die Bonität der nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertragspartner wird keinen Haftung übernommen.

5. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen von diesem absolut vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag durch Dritte mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, haftet der Auftraggeber in Höhe der entgangenen Provision, soweit von den vertragschließenden Parteien die Zahlung der Provision wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt wird. Weitergehenden Schadensersatz behalten wir uns vor.

6. Ist dem Auftraggeber eine nachgewiesene und/oder vermittelte Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, ist dieser verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

7. Wird dem Auftraggeber ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist dieser andererseits verpflichtet, den Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

8. Kommt ein Vertragsabschluß über eines unserer Objekte zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wurde. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Vertragsabschluß statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch Dritte, mit dem Auftraggeber persönlich oder wirtschaftlich verflochtenen Personen oder Gesellschaften, die zu ihm in einem gesellschaftlich, vertraglich oder wirtschaftlich nahem Verhältnis stehen, durchgeführt wird.

9. Soweit sich aus unseren Objektangeboten selbst nichts anderes ergibt, bzw. keine anderen Honorarsätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar bei Vertragsabschluß:

a) für den Nachweis und/oder die Vermittlung einer Vertragsabschlußgelegenheit 3% zzgl. 19% MwSt. aus dem gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden.

b) für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen 2,00 Nettokaltmieten zzgl. 19% MwSt.

c) für den Nachweis und/oder die Vermittlung von gewerblichen Mietverträgen 3% zzgl. 19% MwSt. aus der 10-Jahres-Miete.

10. Wir sind berechtigt, von allen abgeschlossenen Verträgen Kopien zu verlangen, wenn diese für die Berechnung des Honorars bedeutsam sind.

11. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn aus Gründen, die die Firma DOMUS IMMOBILIEN - Bernd Domler nicht zu vertreten hat, ein abgeschlossener Vertrag später rückgängig gemacht oder aufgrund rechtswidrigen Geschäftsgebaren für unwirksam erklärt wird.

12. Wir sind berechtigt, im Verzugsfall der Provisionszahlung Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz von den Vertragspartnern zu verlangen.

13. Wir sind als unabhängiger Makler uneingeschränkt berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu werden.

14. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt München als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

15. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.


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